Beratung, Lieferung und Prüfung von Rauchwarnmeldern durch zertifizierte Fachkräfte
Bundesweit gibt es nun eine flächendeckende Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnräume.
Diese ist in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert.
Jede Landesbauordnung beinhaltet folgende Grundsätze:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."
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