Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder


Bundesweit gibt es nun eine flächendeckende Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnräume.
Diese ist in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert.
Einzig Sachsen hat derzeit noch keine Einbaupflicht für Bestandsbauten sondern lediglich für Neu- und Umbauten.

Jede Landesbauordnung beinhaltet folgende Grundsätze:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

Weiterführende Informationen erhalten Sie durch einfachen Klick auf einen LOGO-Button
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